Rechtsanwalt Simon Feder
Verträge. Kündigungen. Arbeitsgericht. Rechtssicher entscheiden.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Augsburg
Ob Arbeitsvertrag, Abmahnung oder Trennung von einem Mitarbeiter: Wer vorher prüft, vermeidet teure Fehler und hat im Streitfall die bessere Position.
Für Arbeitgeber
Personalentscheidungen auf sicherem Fundament.
Ich berate Unternehmen, Selbstständige und Praxen in Augsburg und Umgebung in allen Fragen rund um ihre Beschäftigten – von der Einstellung bis zur Trennung.
Im Arbeitsrecht entscheiden Formalien oft über den Ausgang eines Verfahrens: eine fehlende Unterschrift, eine nicht dokumentierte Abmahnung oder eine falsch berechnete Frist. Ich prüfe Ihre Maßnahmen, bevor sie wirksam werden, und vertrete Sie, wenn es zum Streit kommt.
Als Gastdozent für Arbeitsrecht bei der IHK Schwaben kenne ich die Fragen, die Arbeitgeber im Alltag beschäftigen. Auf Wunsch berate ich auch in englischer Sprache.
Meine Schwerpunkte
Wobei ich Arbeitgeber unterstütze
Arbeitsverträge
Ich erstelle und prüfe Arbeitsverträge – etwa Befristung, Probezeit, Überstunden, Wettbewerbsverbote und Ausschlussfristen – und achte dabei auf die Nachweispflichten nach dem Nachweisgesetz.
Abmahnung
Eine wirksame Abmahnung ist oft Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung. Ich unterstütze Sie dabei, das Fehlverhalten konkret zu beschreiben und richtig zu dokumentieren.
Kündigung
Ich prüfe Kündigungsgrund, Schriftform (§ 623 BGB), Fristen, Sozialauswahl und Sonderkündigungsschutz sowie die Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG), damit Ihre Kündigung einer gerichtlichen Prüfung standhält.
Aufhebungsvertrag & Abfindung
Eine einvernehmliche Trennung ist oft schneller und planbarer als ein Prozess. Ich verhandle und formuliere Aufhebungsverträge, die Freistellung, Zeugnis und Abfindung klar regeln.
Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Erhebt ein Mitarbeiter Kündigungsschutzklage, vertrete ich Sie im Gütetermin und im Kammertermin. Im Arbeitsgericht trägt jede Partei in erster Instanz ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG).
Arbeitszeugnis
Ein Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein (§ 109 GewO). Ich helfe bei der Formulierung und bei Streit über Noten und Formulierungen.
So gehe ich vor
Vorausschauend. Rechtssicher. Pragmatisch.
Sachverhalt klären
Sie schildern mir die Situation und senden die relevanten Unterlagen, etwa Arbeitsvertrag, Abmahnungen oder Schriftverkehr. Ich prüfe zuerst, welche Fristen laufen.
Bewertung & Strategie
Sie erhalten eine klare Einschätzung von Risiken, Kosten und Handlungsoptionen – vom Mitarbeitergespräch über die Abmahnung bis zur Trennung.
Umsetzung & Vertretung
Ich bereite Schreiben und Verträge rechtssicher vor, verhandle für Sie und vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht, wenn es nötig wird.
Bevor Sie kündigen
Original mit Unterschrift
Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Fax ist unwirksam (§ 623 BGB). Sie muss im Original eigenhändig unterschrieben sein – und der Zugang sollte sich nachweisen lassen.
Fristlose Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen zugehen (§ 626 Abs. 2 BGB). Danach ist sie in aller Regel ausgeschlossen.
Besondere Gruppen
Schwangere, Beschäftigte in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen und Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz. Oft ist vorher eine behördliche Zustimmung nötig.
Vorsorge statt Streit
Arbeitsverträge prüfen lassen
Viele Auseinandersetzungen entstehen aus unklaren oder veralteten Vertragsklauseln. Seit der Änderung des Nachweisgesetzes im August 2022 gelten zudem erweiterte Informationspflichten. Bei der Prüfung Ihrer Verträge achte ich insbesondere auf:
- Befristung und Probezeit
- Arbeitszeit, Überstunden und Vergütung
- Ausschlussfristen
- Wettbewerbsverbote und Geheimhaltung
- Nachweispflichten nach dem Nachweisgesetz

Sie sind Arbeitnehmer?
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berate und vertrete ich – bei Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag. Alle Informationen dazu finden Sie auf einer eigenen Seite:
- Kündigung und Kündigungsschutzklage
- Abmahnung prüfen lassen
- Aufhebungsvertrag und Abfindung
- Arbeitszeugnis
Unverbindliches telefonisches Erstgespräch vereinbaren
Schildern Sie mir Ihr Anliegen und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen und gebe Ihnen eine erste Einschätzung.
Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung (ra-feder.de/datenschutz).
