Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Dazu gehören insbesondere Streitigkeiten aus Verträgen, Schadensersatzansprüche sowie Forderungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverhältnissen. Typische Fälle sind beispielsweise Auseinandersetzungen wegen nicht erfüllter Verträge, Mängelansprüche, Zahlungsforderungen, Schadensersatz nach einem Unfall oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Auch Fragen zur Vertragsgestaltung, zur Durchsetzung offener Forderungen oder zur rechtlichen Bewertung von Haftungsansprüchen fallen in den Bereich des Zivilrechts. Ziel ist es dabei, bestehende Ansprüche außergerichtlich zu klären oder, sofern erforderlich, gerichtlich durchzusetzen beziehungsweise unberechtigte Forderungen abzuwehren.