Rechtsanwalt Simon Feder
Vertragsstreit. Forderungen. Schadensersatz. Ich setze Ihre Rechte durch.
Anwalt für Zivilrecht in Augsburg
Ob Streit aus einem Vertrag, offene Forderungen oder Schadensersatzansprüche: Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung hilft, Risiken einzuschätzen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Schildern Sie mir Ihr Anliegen unverbindlich. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen.
Rechtsgebiet · Zivilrecht
Als Rechtsanwalt für Zivilrecht in Augsburg vertrete ich Privatpersonen und Unternehmen bei Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen und der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Ziel ist es, Konflikte möglichst schnell und wirtschaftlich sinnvoll zu lösen — außergerichtlich, wo es geht, und konsequent vor Gericht, wo es nötig ist.
Vertragsstreitigkeiten
Ob Kaufvertrag (§ 433 BGB), Werkvertrag (§ 631 BGB) oder Dienstvertrag (§ 611 BGB): Kommt es zu Mängeln, Verzug oder Leistungsstörungen, stehen Ihnen je nach Vertragstyp unterschiedliche Rechte zu — etwa Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt stark von der genauen Vertragsgestaltung ab.
Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche können sich sowohl aus einer Vertragsverletzung (§ 280 BGB) als auch aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) ergeben, etwa bei Sachbeschädigung oder Verletzung eigener Rechte durch Dritte. Für die erfolgreiche Durchsetzung kommt es maßgeblich auf eine saubere Darlegung von Pflichtverletzung, Schaden und Kausalität an.
Forderungsdurchsetzung und Mahnverfahren
Offene Forderungen lassen sich zunächst außergerichtlich geltend machen, etwa durch eine anwaltliche Zahlungsaufforderung. Reagiert die Gegenseite nicht, kommt ein gerichtliches Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) oder eine Klage vor dem zuständigen Zivilgericht in Betracht. Ich prüfe für Sie, welcher Weg im konkreten Fall am schnellsten zum Ziel führt.
Verjährung im Blick behalten
Die regelmäßige Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat. Für einzelne Anspruchsarten gelten abweichende Fristen — ein Grund, rechtzeitig und nicht erst kurz vor Fristablauf zu handeln.
Was bedeutet das für Sie?
Ob Sie eine Forderung durchsetzen möchten oder sich gegen eine unberechtigte Forderung wehren müssen: Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung verschafft Ihnen Klarheit über Ihre Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen. Als Rechtsanwalt für Zivilrecht unterstütze ich Sie von der ersten Prüfung bis zur außergerichtlichen Einigung oder dem gerichtlichen Verfahren. Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt zu mir auf.
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