Rechtsanwalt Simon Feder
Haftung. Berufsrecht. Approbation. Rechtssicher im Praxisalltag.
Medizinrecht für Ärzte und Praxen in Augsburg
Ob Anspruchsschreiben eines Patienten, Verfahren vor der Ärztekammer oder Streit mit der Krankenversicherung: Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung schützt Ihre Praxis und Ihren Ruf.
Für Ärzte und Praxen
Rückendeckung, wenn es darauf ankommt.
Ich berate Ärztinnen und Ärzte, Praxen und medizinische Einrichtungen in Augsburg und Umgebung – vorausschauend und im Konfliktfall.
Wer täglich Patienten behandelt, braucht klare Abläufe bei Aufklärung und Dokumentation und im Ernstfall jemanden, der Vorwürfe schnell und sachlich einordnet. Genau dabei unterstütze ich Sie: von der Prüfung Ihrer Aufklärungsbögen bis zur Vertretung gegenüber Patienten, Versicherungen und der Ärztekammer.
Medizinrecht war bereits im Studium mein Schwerpunkt. Als Arbeitsrechtler berate ich Praxen zudem bei Fragen rund um ihr Personal.
Meine Schwerpunkte
Wobei ich Ärzte und Praxen unterstütze
Abwehr von Haftungsansprüchen
Wirft ein Patient Ihnen einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vor, prüfe ich die Vorwürfe und vertrete Sie – in Abstimmung mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung – außergerichtlich und vor Gericht.
Aufklärung & Dokumentation
Viele Haftungsfälle entscheiden sich an Aufklärung (§ 630e BGB) und Dokumentation (§ 630f BGB). Ich prüfe Ihre Aufklärungsbögen und Abläufe, damit Sie im Streitfall gut aufgestellt sind.
Berufsrecht
Bei Beschwerden und Verfahren vor der Ärztekammer oder im berufsgerichtlichen Verfahren stehe ich Ihnen zur Seite und bereite Ihre Stellungnahmen vor.
Approbation
Droht das Ruhen oder der Widerruf der Approbation, ist schnelles Handeln entscheidend. Ich vertrete Sie gegenüber der zuständigen Behörde und prüfe Ihre Handlungsmöglichkeiten.
Krankenkassen & Versicherungen
Bei Auseinandersetzungen mit gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen, etwa über Vergütung und Erstattung, setze ich Ihre Interessen durch.
Arbeitsrecht in der Praxis
Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsverträge mit Praxispersonal: Als Arbeitsrechtler berate ich Sie auch als Arbeitgeber.
So gehe ich vor
Diskret. Sorgfältig. Lösungsorientiert.
Erste Einordnung
Sie schildern mir den Vorgang. Ich sichte Anspruchsschreiben, Behandlungsunterlagen und Schriftverkehr und prüfe, welche Fristen laufen.
Abstimmung & Strategie
Wir legen das Vorgehen gemeinsam fest – bei Haftungsfällen in enger Abstimmung mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung.
Vertretung
Ich vertrete Sie gegenüber Patienten und deren Anwälten, Versicherungen, Krankenkassen und der Ärztekammer – und vor Gericht, wenn es nötig wird.
Ein Patient erhebt Vorwürfe?
Versicherung informieren
Melden Sie den Vorgang zeitnah Ihrer Berufshaftpflichtversicherung. Die Versicherungsbedingungen sehen hierfür in der Regel Fristen und Mitwirkungspflichten vor.
Dokumentation unverändert lassen
Nachträgliche Änderungen der Patientenakte müssen erkennbar sein (§ 630f Abs. 1 BGB). Ergänzen Sie nichts ohne Rücksprache – das kann Ihre Position erheblich schwächen.
Keine vorschnellen Erklärungen
Geben Sie gegenüber Patienten oder deren Anwälten keine Schuldanerkenntnisse ab und stimmen Sie Stellungnahmen vorher ab. Eine sachliche Kommunikation bleibt dabei wichtig.
Sie sind Patient?
Medizinrecht für Patienten
Auch Patientinnen und Patienten berate und vertrete ich, wenn eine Behandlung Folgen hatte. Alle Informationen dazu finden Sie auf einer eigenen Seite:
- Behandlungs- und Aufklärungsfehler
- Einsicht in die Patientenakte
- Schmerzensgeld und Schadensersatz
- Verjährung im Blick behalten

Unverbindliches telefonisches Erstgespräch vereinbaren
Schildern Sie mir Ihr Anliegen und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen und gebe Ihnen eine erste Einschätzung.
Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung (ra-feder.de/datenschutz).
