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Rechtsanwalt Simon Feder

Haftung. Berufsrecht. Approbation. Rechtssicher im Praxisalltag.

Medizinrecht für Ärzte und Praxen in Augsburg

Ob Anspruchsschreiben eines Patienten, Verfahren vor der Ärztekammer oder Streit mit der Krankenversicherung: Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung schützt Ihre Praxis und Ihren Ruf.

Für Ärzte und Praxen

Rückendeckung, wenn es darauf ankommt.

Ich berate Ärztinnen und Ärzte, Praxen und medizinische Einrichtungen in Augsburg und Umgebung – vorausschauend und im Konfliktfall.

Wer täglich Patienten behandelt, braucht klare Abläufe bei Aufklärung und Dokumentation und im Ernstfall jemanden, der Vorwürfe schnell und sachlich einordnet. Genau dabei unterstütze ich Sie: von der Prüfung Ihrer Aufklärungsbögen bis zur Vertretung gegenüber Patienten, Versicherungen und der Ärztekammer.

Medizinrecht war bereits im Studium mein Schwerpunkt. Als Arbeitsrechtler berate ich Praxen zudem bei Fragen rund um ihr Personal.

Meine Schwerpunkte

Wobei ich Ärzte und Praxen unterstütze

01

Abwehr von Haftungsansprüchen

Wirft ein Patient Ihnen einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vor, prüfe ich die Vorwürfe und vertrete Sie – in Abstimmung mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung – außergerichtlich und vor Gericht.

02

Aufklärung & Dokumentation

Viele Haftungsfälle entscheiden sich an Aufklärung (§ 630e BGB) und Dokumentation (§ 630f BGB). Ich prüfe Ihre Aufklärungsbögen und Abläufe, damit Sie im Streitfall gut aufgestellt sind.

03

Berufsrecht

Bei Beschwerden und Verfahren vor der Ärztekammer oder im berufsgerichtlichen Verfahren stehe ich Ihnen zur Seite und bereite Ihre Stellungnahmen vor.

04

Approbation

Droht das Ruhen oder der Widerruf der Approbation, ist schnelles Handeln entscheidend. Ich vertrete Sie gegenüber der zuständigen Behörde und prüfe Ihre Handlungsmöglichkeiten.

05

Krankenkassen & Versicherungen

Bei Auseinandersetzungen mit gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen, etwa über Vergütung und Erstattung, setze ich Ihre Interessen durch.

06

Arbeitsrecht in der Praxis

Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsverträge mit Praxispersonal: Als Arbeitsrechtler berate ich Sie auch als Arbeitgeber.

So gehe ich vor

Diskret. Sorgfältig. Lösungsorientiert.

01

Erste Einordnung

Sie schildern mir den Vorgang. Ich sichte Anspruchsschreiben, Behandlungsunterlagen und Schriftverkehr und prüfe, welche Fristen laufen.

02

Abstimmung & Strategie

Wir legen das Vorgehen gemeinsam fest – bei Haftungsfällen in enger Abstimmung mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung.

03

Vertretung

Ich vertrete Sie gegenüber Patienten und deren Anwälten, Versicherungen, Krankenkassen und der Ärztekammer – und vor Gericht, wenn es nötig wird.

Ein Patient erhebt Vorwürfe?

01

Versicherung informieren

Melden Sie den Vorgang zeitnah Ihrer Berufshaftpflichtversicherung. Die Versicherungsbedingungen sehen hierfür in der Regel Fristen und Mitwirkungspflichten vor.

02

Dokumentation unverändert lassen

Nachträgliche Änderungen der Patientenakte müssen erkennbar sein (§ 630f Abs. 1 BGB). Ergänzen Sie nichts ohne Rücksprache – das kann Ihre Position erheblich schwächen.

03

Keine vorschnellen Erklärungen

Geben Sie gegenüber Patienten oder deren Anwälten keine Schuldanerkenntnisse ab und stimmen Sie Stellungnahmen vorher ab. Eine sachliche Kommunikation bleibt dabei wichtig.

Sie sind Patient?

Medizinrecht für Patienten

Auch Patientinnen und Patienten berate und vertrete ich, wenn eine Behandlung Folgen hatte. Alle Informationen dazu finden Sie auf einer eigenen Seite:

  • Behandlungs- und Aufklärungsfehler
  • Einsicht in die Patientenakte
  • Schmerzensgeld und Schadensersatz
  • Verjährung im Blick behalten

Zur Seite für Patienten

Stethoskop auf dunkler Fläche

Unverbindliches telefonisches Erstgespräch vereinbaren

Schildern Sie mir Ihr Anliegen und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen und gebe Ihnen eine erste Einschätzung.

Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung (ra-feder.de/datenschutz).

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