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Rechtsanwalt Simon Feder

Behandlungsfehler. Aufklärungsfehler. Arzthaftung. Ich setze Ihre Rechte durch.

Anwalt für Medizinrecht in Augsburg

Ob Behandlungsfehler, unzureichende Aufklärung oder Diagnosefehler: Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung hilft, Ansprüche zu sichern und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Schildern Sie mir Ihr Anliegen unverbindlich. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen.

Medizinrecht in Augsburg

Wenn eine Behandlung Folgen hat.

Als Rechtsanwalt für Medizinrecht in Augsburg vertrete ich Patientinnen und Patienten, die nach einer ärztlichen oder pflegerischen Behandlung einen Schaden erlitten haben. Ob Behandlungsfehler, unzureichende Aufklärung oder Diagnosefehler: Arzthaftungssachen sind rechtlich komplex und erfordern neben juristischer auch medizinische Einordnung.

Medizinrecht war bereits im Studium mein Schwerpunkt. Ich prüfe Ihren Fall sorgfältig, ordne die medizinischen Zusammenhänge rechtlich ein und sage Ihnen offen, wie ich Ihre Chancen einschätze.

Gemeinsam klären wir, welche Unterlagen Sie brauchen, welche Fristen laufen und welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist.

Meine Schwerpunkte im Medizinrecht

Wobei ich Sie unterstütze

01

Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn vom zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden fachlichen Standard abgewichen wird (§ 630a Abs. 2 BGB) – etwa durch eine fehlerhafte Diagnose, eine nicht indizierte Therapie oder Fehler bei einer Operation.

02

Aufklärungsfehler

Vor einem Eingriff müssen Patienten verständlich über Risiken, Alternativen und Erfolgsaussichten aufgeklärt werden (§ 630e BGB). Fehlt eine wirksame Einwilligung, kann auch eine fachlich einwandfreie Behandlung zur Haftung führen.

03

Beweislast

Grundsätzlich muss der Patient Fehler und Schaden nachweisen. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast um (§ 630h Abs. 5 BGB). Auch Lücken in der Dokumentation können die Beweislage verbessern.

04

Schmerzensgeld & Schadensersatz

Neben Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB) kommen Verdienstausfall, zusätzliche Behandlungskosten oder ein Haushaltsführungsschaden in Betracht. Ich beziffere Ihre Ansprüche und setze sie durch.

05

Ablauf eines Arzthaftungsfalls

Am Anfang stehen die Behandlungsunterlagen und häufig ein Gutachten – etwa über die Krankenkasse durch den Medizinischen Dienst. Viele Fälle lassen sich mit der Haftpflichtversicherung außergerichtlich klären, sonst folgt die Klage.

06

Verjährung im Blick

Ansprüche aus Arzthaftung verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und vom möglichen Fehler erfahren haben (§§ 195, 199 BGB). Lassen Sie Ihren Fall deshalb frühzeitig prüfen.

So gehe ich vor

Sorgfältig. Verständlich. Konsequent.

01

Erstgespräch & Unterlagen

Sie schildern mir, was passiert ist. Ich fordere die vollständigen Behandlungsunterlagen an und verschaffe mir einen Überblick.

02

Medizinische Prüfung

Gesetzlich Versicherte können über ihre Krankenkasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes erhalten. Daneben kommen Schlichtungsstellen der Ärztekammern oder ein eigenes Gutachten in Betracht.

03

Durchsetzung

Ich mache Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend. Lässt sich keine faire Einigung erzielen, erhebe ich Klage.

Verdacht auf einen Behandlungsfehler?

01

Unterlagen sichern

Sie haben das Recht, Ihre Patientenakte einzusehen und Kopien zu verlangen (§ 630g BGB). Fordern Sie die vollständigen Behandlungsunterlagen frühzeitig an.

02

Gedächtnisprotokoll anlegen

Notieren Sie zeitnah Ablauf, Gespräche, Beschwerden, Namen und Daten. Solche Aufzeichnungen sind später oft wertvoll, wenn Erinnerungen verblassen.

03

Verjährung im Blick behalten

Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Verantwortlichem Kenntnis erlangt haben (§§ 195, 199 BGB).

Sie sind Arzt oder betreiben eine Praxis?

Medizinrecht für Ärzte und Praxen

Auch Ärztinnen, Ärzte und Praxen berate ich – vorausschauend und im Konfliktfall. Alle Informationen dazu finden Sie auf einer eigenen Seite:

  • Abwehr von Haftungsansprüchen
  • Berufsrecht und Approbation
  • Aufklärung und Dokumentation
  • Krankenkassen, Versicherungen und Arbeitsrecht in der Praxis

Zur Seite für Ärzte und Praxen

Milchglasscheibe mit Aufschrift Wartebereich in einer Praxis

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Schildern Sie mir Ihr Anliegen und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen und gebe Ihnen eine erste Einschätzung.

Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung (ra-feder.de/datenschutz).

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