Arbeitsrecht · Kosten
Wer übernimmt die Anwaltskosten im Arbeitsrecht?
9. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit · Rechtsanwalt Simon Feder, Augsburg
Im Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit, die viele überrascht: Auch wer vor dem Arbeitsgericht gewinnt, bekommt seine Anwaltskosten in der ersten Instanz nicht vom Arbeitgeber erstattet. Umso wichtiger ist die Frage, wer die Kosten sonst übernehmen kann. In diesem Beitrag stelle ich die wichtigsten Möglichkeiten vor.
Der Grundsatz: Jede Seite trägt ihre Kosten
Nach § 12a ArbGG trägt im Urteilsverfahren erster Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das gilt auch für die außergerichtliche Vertretung. Erst in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht muss die unterlegene Partei auch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.
Der Vorteil: Ihr Kostenrisiko ist überschaubar. Sie müssen in der ersten Instanz nicht befürchten, auch noch den Anwalt Ihres Arbeitgebers bezahlen zu müssen.
Die Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeits-Rechtsschutz übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten. Wichtig sind zwei Punkte: Meist gilt eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn, und der Rechtsschutzfall – etwa die Kündigung oder ein vorangehender Rechtsverstoß des Arbeitgebers – muss nach Ablauf dieser Wartezeit eingetreten sein. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie selbst.
Die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung übernehme ich für Sie.
Rechtsschutz durch die Gewerkschaft
Gewerkschaftsmitglieder erhalten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in der Regel kostenlosen Rechtsschutz. Häufig setzt das eine Mindestmitgliedschaft voraus. Die Vertretung erfolgt dann meist durch Juristen der Gewerkschaft. Wer lieber einen Anwalt seiner Wahl beauftragen möchte, trägt dessen Kosten selbst, sofern keine Rechtsschutzversicherung eintritt.
Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe
Wer die Kosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen (§ 11a ArbGG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO). Je nach Einkommen übernimmt der Staat die Kosten ganz oder gegen Ratenzahlung. Für die außergerichtliche Beratung gibt es Beratungshilfe, den Berechtigungsschein erhalten Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort.
Abfindung und Steuer
In vielen Kündigungsschutzverfahren endet der Streit mit einem Vergleich und einer Abfindung. Diese liegt häufig deutlich über den Anwaltskosten, sodass sich die Vertretung wirtschaftlich trägt. Zudem können Anwaltskosten im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Was bedeutet das für Sie?
Bevor Kosten entstehen, kläre ich mit Ihnen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt oder andere Möglichkeiten der Kostenübernahme bestehen. Sie wissen damit von Anfang an, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen – und ob sich ein Vorgehen für Sie lohnt.
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