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Arbeitsrecht · Erstberatung

Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht?

9. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit · Rechtsanwalt Simon Feder, Augsburg

Wer eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten hat, möchte zuerst wissen, wo er steht. Dafür ist die Erstberatung da. Was sie kostet, was sie umfasst und wie Sie das Gespräch optimal vorbereiten, erkläre ich in diesem Beitrag.

Die gesetzliche Regelung

Ist keine besondere Vergütung vereinbart, darf ein Anwalt Verbrauchern für ein erstes Beratungsgespräch 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer berechnen, also 226,10 Euro brutto (§ 34 Abs. 1 RVG). Als Arbeitnehmer sind Sie in Bezug auf Ihr Arbeitsverhältnis Verbraucher.

Eine abweichende Vergütung kann vereinbart werden. Fragen Sie deshalb vorab nach den Kosten.

Was die Erstberatung umfasst

Die Erstberatung ist ein einmaliges Gespräch, in dem der Anwalt Ihren Fall aufnimmt, die Rechtslage einordnet und Ihnen eine erste Einschätzung gibt: Welche Fristen laufen, welche Ansprüche kommen in Betracht, welche Schritte sind sinnvoll? Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber oder eine ausführliche schriftliche Stellungnahme gehören nicht mehr dazu.

Anrechnung bei weiterer Beauftragung

Beauftragen Sie den Anwalt im Anschluss, etwa mit der Kündigungsschutzklage, wird die Beratungsgebühr grundsätzlich auf die späteren Gebühren angerechnet (§ 34 Abs. 2 RVG). Sie zahlen die Erstberatung dann also nicht doppelt.

Übernahme durch die Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeits-Rechtsschutz, übernimmt diese in vielen Fällen auch die Kosten der Beratung, abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung. Einige Tarife enthalten zudem eine telefonische Erstberatung. Ich kläre die Kostenübernahme gerne für Sie.

So bereiten Sie das Gespräch vor

Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto mehr lässt sich in der Erstberatung klären. Bringen Sie nach Möglichkeit mit:

  • Arbeitsvertrag und gegebenenfalls Änderungsverträge
  • Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag, mit dem Datum des Zugangs
  • die letzten Gehaltsabrechnungen
  • Abmahnungen und wichtige Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber
  • Angaben zur Betriebsgröße und zu einem Betriebsrat

Bei mir erhalten Sie vorab eine kostenfreie, unverbindliche Ersteinschätzung am Telefon. Danach entscheiden Sie, ob Sie mich beauftragen möchten.

Wann brauche ich einen Anwalt?

Was bedeutet das für Sie?

Eine frühe Einschätzung kostet wenig und kann viel bewirken – gerade wenn Fristen laufen. Melden Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung. Ich sage Ihnen, wo Sie stehen, welche Kosten auf Sie zukommen können und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

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