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Rechtsanwalt Simon Feder

Kündigung. Abmahnung. Aufhebungsvertrag. Ich setze Ihre Rechte durch.

Anwalt für Arbeitsrecht in Augsburg

Ob Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag: Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung hilft, Fristen zu wahren und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Arbeitsrecht in Augsburg

Klare Einschätzung. Fristen im Blick.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg berate und vertrete ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Fragen rund um ihr Arbeitsverhältnis – von der Kündigung über den Aufhebungsvertrag bis zur Abfindung.

Im Arbeitsrecht entscheiden oft wenige Tage. Wer eine Kündigung erhält oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommt, sollte schnell handeln: Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung hilft, Fristen zu wahren, die eigene Position realistisch zu bewerten und Verhandlungsspielräume zu nutzen.

Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich Gastdozent für Arbeitsrecht bei der IHK Schwaben und kenne damit auch die Perspektive von Unternehmen – ein Vorteil, wenn es um Verhandlungen geht. Auf Wunsch berate ich auch in englischer Sprache.

Meine Schwerpunkte im Arbeitsrecht

Wobei ich Sie unterstütze

01

Kündigung & Kündigungsschutzklage

Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Ich prüfe, ob die Kündigung wirksam ist – etwa mit Blick auf Kündigungsgrund, Schriftform (§ 623 BGB), Sozialauswahl und Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG).

02

Abmahnung

Eine Abmahnung ist häufig die Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt oder korrekt formuliert. Ich prüfe, ob eine Gegendarstellung oder die Entfernung aus der Personalakte sinnvoll ist.

03

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag lässt sich nach der Unterschrift in aller Regel nicht mehr rückgängig machen. Vorher sollten Abfindung, Freistellung, Zeugnis und eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III) geprüft werden.

04

Abfindung

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen (§ 1a KSchG). In der Praxis wird sie meist im gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich verhandelt – mit guter Vorbereitung deutlich erfolgreicher.

05

Arbeitszeugnis

Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, aber wahres Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Bei missverständlichen oder nachteiligen Formulierungen setze ich eine Berichtigung durch.

06

Diskriminierung (AGG)

Das AGG schützt vor Benachteiligung, etwa wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Ansprüche auf Entschädigung (§ 15 AGG) müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.

So gehe ich vor

Schnell. Strukturiert. Mit klarem Ziel.

01

Unterlagen sichten

Sie senden mir Kündigung, Arbeitsvertrag und letzte Lohnabrechnungen per E-Mail. Ich prüfe zuerst, welche Fristen laufen.

02

Einschätzung & Strategie

Sie erhalten eine klare Bewertung Ihrer Chancen, Risiken und Kosten. Im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG).

03

Klage oder Verhandlung

Ich erhebe fristwahrend Klage und verhandle parallel über Weiterbeschäftigung oder Abfindung – außergerichtlich, wenn möglich, vor Gericht, wenn nötig.

Fristen, die Sie kennen sollten

3 Wochen

Kündigungsschutzklage

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.

3 Tage

Meldung bei der Agentur für Arbeit

Endet das Arbeitsverhältnis in weniger als drei Monaten, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis arbeitsuchend melden (§ 38 SGB III). Sonst droht eine Sperrzeit von einer Woche.

2 Monate

Ansprüche nach dem AGG

Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche wegen Diskriminierung müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG).

Bevor Sie unterschreiben

Aufhebungsvertrag prüfen lassen

Ein Aufhebungsvertrag ist schnell unterschrieben – und lässt sich danach in aller Regel nicht mehr rückgängig machen. Vor der Unterschrift prüfe ich insbesondere:

  • Höhe der Abfindung
  • Beendigungszeitpunkt und Kündigungsfrist
  • Freistellung, Resturlaub und Überstunden
  • Zeugnis und Formulierungen
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III)

Vertrag prüfen lassen

Wartende Personen mit Unterlagen in einem modernen Büroflur

Sie sind Arbeitgeber?

Arbeitsrecht für Unternehmen

Auch Unternehmen, Selbstständige und Praxen berate ich – vorausschauend und im Streitfall. Alle Informationen dazu finden Sie auf einer eigenen Seite:

  • Arbeitsverträge erstellen und prüfen
  • Abmahnung und Kündigung rechtssicher vorbereiten
  • Aufhebungsverträge verhandeln
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht

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Schildern Sie mir Ihr Anliegen und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen und gebe Ihnen eine erste Einschätzung.

Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung (ra-feder.de/datenschutz).

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