Rechtsanwalt Simon Feder
Kündigung. Abmahnung. Aufhebungsvertrag. Ich setze Ihre Rechte durch.
Anwalt für Arbeitsrecht in Augsburg
Ob Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag: Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung hilft, Fristen zu wahren und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Arbeitsrecht in Augsburg
Klare Einschätzung. Fristen im Blick.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg berate und vertrete ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Fragen rund um ihr Arbeitsverhältnis – von der Kündigung über den Aufhebungsvertrag bis zur Abfindung.
Im Arbeitsrecht entscheiden oft wenige Tage. Wer eine Kündigung erhält oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommt, sollte schnell handeln: Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung hilft, Fristen zu wahren, die eigene Position realistisch zu bewerten und Verhandlungsspielräume zu nutzen.
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich Gastdozent für Arbeitsrecht bei der IHK Schwaben und kenne damit auch die Perspektive von Unternehmen – ein Vorteil, wenn es um Verhandlungen geht. Auf Wunsch berate ich auch in englischer Sprache.
Meine Schwerpunkte im Arbeitsrecht
Wobei ich Sie unterstütze
Kündigung & Kündigungsschutzklage
Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Ich prüfe, ob die Kündigung wirksam ist – etwa mit Blick auf Kündigungsgrund, Schriftform (§ 623 BGB), Sozialauswahl und Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG).
Abmahnung
Eine Abmahnung ist häufig die Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt oder korrekt formuliert. Ich prüfe, ob eine Gegendarstellung oder die Entfernung aus der Personalakte sinnvoll ist.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag lässt sich nach der Unterschrift in aller Regel nicht mehr rückgängig machen. Vorher sollten Abfindung, Freistellung, Zeugnis und eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III) geprüft werden.
Abfindung
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen (§ 1a KSchG). In der Praxis wird sie meist im gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich verhandelt – mit guter Vorbereitung deutlich erfolgreicher.
Arbeitszeugnis
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, aber wahres Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Bei missverständlichen oder nachteiligen Formulierungen setze ich eine Berichtigung durch.
Diskriminierung (AGG)
Das AGG schützt vor Benachteiligung, etwa wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Ansprüche auf Entschädigung (§ 15 AGG) müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.
So gehe ich vor
Schnell. Strukturiert. Mit klarem Ziel.
Unterlagen sichten
Sie senden mir Kündigung, Arbeitsvertrag und letzte Lohnabrechnungen per E-Mail. Ich prüfe zuerst, welche Fristen laufen.
Einschätzung & Strategie
Sie erhalten eine klare Bewertung Ihrer Chancen, Risiken und Kosten. Im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG).
Klage oder Verhandlung
Ich erhebe fristwahrend Klage und verhandle parallel über Weiterbeschäftigung oder Abfindung – außergerichtlich, wenn möglich, vor Gericht, wenn nötig.
Fristen, die Sie kennen sollten
Kündigungsschutzklage
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.
Meldung bei der Agentur für Arbeit
Endet das Arbeitsverhältnis in weniger als drei Monaten, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis arbeitsuchend melden (§ 38 SGB III). Sonst droht eine Sperrzeit von einer Woche.
Ansprüche nach dem AGG
Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche wegen Diskriminierung müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG).
Bevor Sie unterschreiben
Aufhebungsvertrag prüfen lassen
Ein Aufhebungsvertrag ist schnell unterschrieben – und lässt sich danach in aller Regel nicht mehr rückgängig machen. Vor der Unterschrift prüfe ich insbesondere:
- Höhe der Abfindung
- Beendigungszeitpunkt und Kündigungsfrist
- Freistellung, Resturlaub und Überstunden
- Zeugnis und Formulierungen
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III)

Sie sind Arbeitgeber?
Arbeitsrecht für Unternehmen
Auch Unternehmen, Selbstständige und Praxen berate ich – vorausschauend und im Streitfall. Alle Informationen dazu finden Sie auf einer eigenen Seite:
- Arbeitsverträge erstellen und prüfen
- Abmahnung und Kündigung rechtssicher vorbereiten
- Aufhebungsverträge verhandeln
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Beiträge zum Arbeitsrecht
Abfindung nach Kündigung – Ihre Möglichkeiten im ÜberblickWann eine Abfindung realistisch ist und welche Faktoren die Höhe beeinflussen.
Häufige Fragen
Wann braucht man einen Anwalt für Arbeitsrecht?Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung: In diesen Fällen sollten Sie sich beraten lassen.
Wer übernimmt Anwaltskosten im Arbeitsrecht?Rechtsschutzversicherung, Gewerkschaft und Prozesskostenhilfe im Überblick.
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht?Gesetzliche Obergrenze, Anrechnung und wie Sie das Gespräch vorbereiten.
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Schildern Sie mir Ihr Anliegen und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen und gebe Ihnen eine erste Einschätzung.
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